Leistungen nach §45a und §45b SGB XI
Unterstützung und Entlastung im Alltag
Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5), die zu Hause leben, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45a und §45b SGB XI.
Diese Leistungen sollen den Alltag erleichtern, die Selbstständigkeit fördern und pflegende Angehörige spürbar entlasten.
§45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag
Mietveraltung und Vertragswesen:
Nach §45a SGB XI werden sogenannte Angebote zur Unterstützung im Alltag geregelt. Dazu zählen anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote, die:
- die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern
- soziale Kontakte stärken
- Angehörige entlasten
- bei der Alltagsbewältigung helfen
Leistung: Hilfe im Haushalt (Reinigung)
Voraussetzung ist, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist.
Wir sind anerkannt. (IK-Nummer: 462936879)
§45b SGB XI – Entlastungsbetrag (125 € monatlich)
Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 €.
Dieser Betrag:
- wird zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gewährt
- ist zweckgebunden für anerkannte Unterstützungsangebote
- kann angespart und innerhalb der gesetzlichen Frist übertragen werden
Abrechnung & Organisation
Sie erhalten von uns eine Rechnung und reichen diese bei Ihrer Pflegekasse ein.
