Leistungen nach §45a und §45b SGB XI

Unterstützung und Entlastung im Alltag

Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5), die zu Hause leben, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45a und §45b SGB XI.

Diese Leistungen sollen den Alltag erleichtern, die Selbstständigkeit fördern und pflegende Angehörige spürbar entlasten.

§45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag

Mietveraltung und Vertragswesen:

Nach §45a SGB XI werden sogenannte Angebote zur Unterstützung im Alltag geregelt. Dazu zählen anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote, die:

Leistung: Hilfe im Haushalt (Reinigung)
Voraussetzung ist, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist.
Wir sind anerkannt. (IK-Nummer: 462936879)

§45b SGB XI – Entlastungsbetrag (125 € monatlich)

Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 €.

Dieser Betrag:

Abrechnung & Organisation

Sie erhalten von uns eine Rechnung und reichen diese bei Ihrer Pflegekasse ein.